NIS2, DORA und ISO 27001 gestalten die Anforderungen an die Cybersicherheit in ganz Europa neu. Erfahren Sie, welche Vorschriften für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie mit einem Finnovia-Rating die Einhaltung dieser Vorschriften nachweisen können.

Die EU-Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit gilt für Tausende von Organisationen in 18 Branchen. Sie ist für kritische und wichtige Einrichtungen verbindlich und sieht Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes vor.
Das Gesetz über die digitale Betriebsresilienz gilt für alle in der EU tätigen Finanzinstitute und deren IKT-Anbieter. Vollständige Umsetzung ab Januar 2025.
Der internationale Standard für das Informationssicherheitsmanagement. Wird von Unternehmenskunden und Beschaffungsteams zunehmend als Nachweis für die Reife im Bereich Cybersicherheit verlangt.


Die Durchsetzung der NIS2-Vorschriften begann im Oktober 2024. Die DORA-Vorschriften traten im Januar 2025 vollständig in Kraft. ISO 27001-Audits werden bereits von großen Beschaffungsabteilungen verlangt.
Aufsichtsbehörden und Beschaffungsteams verlangen zunehmend unabhängige, überprüfbare Nachweise für die Einhaltung von Vorschriften und begnügen sich nicht mehr nur mit internen Bewertungen.


Die Strafen nach der NIS2-Richtlinie belaufen sich auf 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes. Die Strafen nach der DORA-Richtlinie variieren je nach Mitgliedstaat, umfassen jedoch Betriebsbeschränkungen und die Veröffentlichung von Informationen.
Ein Finnovia-Rating verschafft Ihrem Unternehmen eine unabhängige, von Analysten validierte und europaweit anerkannte Bewertung, die auf einer transparenten Methodik basiert.