NIS2 ist die aktualisierte Cybersicherheitsrichtlinie der Europäischen Union, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 ersetzt. Sie erweitert den Kreis der Organisationen, die Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen, erheblich und umfasst 18 Sektoren sowie Zehntausende von Organisationen in der gesamten EU. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, NIS2 bis Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen; die Durchsetzung der Richtlinie ist nun europaweit im Gange.
Wesentliche Einrichtungen
Energie und Verkehr
Banken und Finanzmarktinfrastruktur
Gesundheitswesen
Trinkwasserversorgung
Digitale Infrastruktur
IKT-Dienstleistungsmanagement
Öffentliche Verwaltung
Raumfahrt
Wichtige Einrichtungen
Post- und Kurierdienste
Abfallwirtschaft
Chemische Industrie
Lebensmittelproduktion
Verarbeitendes Gewerbe
Digitale Anbieter
Forschungseinrichtungen
Grundregel: Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von über 10 Mio. € in diesen Sektoren fallen wahrscheinlich unter diese Regelung. Auch Ihre gesamte Lieferkette kann davon betroffen sein.
Die Geschäftsleitung trägt die persönliche Verantwortung für die Einhaltung der Cybersicherheitsvorschriften. Der Vorstand muss die Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement genehmigen und überwachen.
Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Cybersicherheitsrisiken in allen Geschäftsbereichen zu bewältigen.
Sie müssen die Cybersicherheitsrisiken in Ihrer Lieferkette, einschließlich aller direkten Lieferanten und Dienstleister, bewerten und steuern.
Wichtige Vorfälle müssen den nationalen Behörden innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Feststellung gemeldet werden; ein vollständiger Bericht ist innerhalb von 72 Stunden vorzulegen.
Unternehmen müssen über erprobte Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs verfügen, die das Backup-Management, die Notfallwiederherstellung und das Krisenmanagement abdecken.
Eine Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung und strenge Zugriffskontrollrichtlinien sind für alle Systeme zwingend vorgeschrieben.

Wesentliche Unternehmen
Bis zu 10.000.000 € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Geschäftsleitung kann persönlich haftbar gemacht werden.
Wichtige Unternehmen
Bis zu 7.000.000 € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Zusätzliche Maßnahmen
Vorübergehendes Verbot der Ausübung von Führungsaufgaben
Öffentliche Bekanntgabe von Verstößen
Verbindliche Anweisungen nationaler Behörden
Aussetzung von Zertifizierungen
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Für Ihren Vorstand
Finnovia-Ratings liefern der Geschäftsleitung die Nachweise, die sie benötigt, um die persönliche Einhaltung der NIS2-Governance-Anforderungen zu belegen.
Für Ihre Aufsichtsbehörden
Ein unabhängig validiertes FR-Rating belegt Ihre Compliance-Bemühungen in gutem Glauben, gestützt auf eine transparente, überprüfbare Methodik.
Für Ihre Lieferkette
Teilen Sie Ihr FR-Rating mit Kunden und Partnern, um langwierige Sicherheitsfragebögen zu ersetzen und Ihre NIS2-Compliance-Situation sofort zu demonstrieren.
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